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Datenschutz - News: Datenaustausch mit Großbritannien wieder erlaubt!

Das Vereinigte Königreich gilt nach dem neuen Beschluss der EU-Kommission wieder als sicheres Drittland hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten.

Datenschutz - Angemessenheitsbeschluss erlaubt Datenaustausch mit Großbritannien

Die EU-Kommission hat einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich erlassen. Danach gilt das Vereinigte Königreich fortan als sicheres
Drittland hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten.

Zum Hintergrund: Nach dem Brexit galt im Vereinigten Königreich die DSGVO nicht mehr, was bei vielen Unternehmen die Frage aufwarf, ob personenbezogene Daten an Dienstleister in UK übermittelt werden durften.

Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist nunmehr der Angemessenheitsbeschluss, der die Zusammenarbeit mit Unternehmen in UK erleichtert und rechtliche Risiken reduziert. Dennoch müssen die sich aus der DSGVO ergebenden Pflichten bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen in UK beachtet werden, z.B. die Schließung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Prüfung, ob personenbezogene Daten in ein nicht sicheres Drittland wie den USA weitergleitet werden.

 

Weitere sichere Drittstaaten im Sinne der DSGVO

Neben UK gelten aktuell folgende Staaten als sichere Drittstaaten: Andorra, Argentinien, Kanada, Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Uruguay

Hinsichtlich der Datenübermittlung in nicht sichere Drittstaaten wie den USA ist die Rechtslage leider weiterhin kompliziert, da zwischen der EU und den USA derzeit kein Datenschutzabkommen besteht.

Zwar ist die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen nicht per se verboten. Jedoch muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Datenübermittlung auf Grundlage der neuen EU-Standardvertragsklauseln rechtmäßig ist. Insoweit bleibt nur zu hoffen, dass die EU und die USA zeitnah ein neues Datenschutzabkommen schließen, das nicht erneut vom Europäischen Gerichtshof gekippt wird.

Wirhalten Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem aktuellen Stand.

 

(Artikel von A. Bilzhause)

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