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HINWEISGEBERSCHUTZ

ZUVERLÄSSIG, VERTRAULICH, PERSÖNLICH

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Für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter gilt ab dem 17. Dezember 2023 in Deutschland  das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der EU Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937. DSS IT Security unterstützt Sie mit der zuverlässigen, vertraulichen und persönlichen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen als Ombudsperson und Hinweisgebermeldestelle!

HINWEISGEBER-SCHUTZ

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Whistleblower-Richtlinie (auch Hinweisgeberrichtlinie genannt, offizielle Bezeichnung: Richtlinie (EU) 2019/1937 ), soll Personen schützen, die Gesetzesverstöße, Umweltverstöße etc. innerhalb eines Unternehmens melden. Mit dieser Möglichkeit zum Whistleblowing, sollen Korruption, Betrug,
Umweltvergehen und andere rechtswidrige Aktivitäten aufgedeckt werden.

Tiefergehende Information  finden Sie in unserem Blogbeitrag „Hinweisgeberschutzgesetz und Whistleblowing-Richtlinie“

MELDESTELLE

Hinweisgebermeldestelle
Die externe Beauftragung einer  Hinweisgebermeldestelle hat vor allem für mittelständische Unternehmen viele Vorteile: die externe Stelle hat Expertise und Erfahrung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, sie kann die komplexen rechtlichen Anforderungen  korrekt umsetzen und gewährt Neutralität und Vertraulichkeit.

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Hinweisgebermeldestelle & Ombudsperson

ab 250 € pro Monat

Beauftragen Sie uns als Hinweisgebermeldestelle und externe Ombudsperson - und erfüllen Sie somit fristgerecht die gesetzlichen Anforderungen. Zusätzlich erhalten Sie folgende Vorteile:

Anonyme Meldemöglichkeiten
Meldungen per Webformular und Telefon
DSGVO-konformer Videoserver für persönliche Meldungen
Einhaltung gesetzlicher Fristen und Vorgaben
beliebig viele Meldungen inklusive
8 oder mehr Fälle jährlich inklusive
Case Management als Ombudsperson inklusive
100% Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit
Persönliche und direkte Ansprechpartner

KONTAKTFORMULAR

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