HINWEISGEBERSCHUTZ
ZUVERLÄSSIG, VERTRAULICH, PERSÖNLICH
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter gilt ab dem 17. Dezember 2023 in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der EU Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937. DSS IT Security unterstützt Sie mit der zuverlässigen, vertraulichen und persönlichen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen als Ombudsperson und Hinweisgebermeldestelle!
HINWEISGEBER-SCHUTZ
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Whistleblower-Richtlinie (auch Hinweisgeberrichtlinie genannt, offizielle Bezeichnung: Richtlinie (EU) 2019/1937 ), soll Personen schützen, die Gesetzesverstöße, Umweltverstöße etc. innerhalb eines Unternehmens melden. Mit dieser Möglichkeit zum Whistleblowing, sollen Korruption, Betrug,
Umweltvergehen und andere rechtswidrige Aktivitäten aufgedeckt werden.
Tiefergehende Information finden Sie in unserem Blogbeitrag „Hinweisgeberschutzgesetz und Whistleblowing-Richtlinie“
MELDESTELLE
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Hinweisgebermeldestelle & Ombudsperson
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