Wichtig ist dabei, dass Bewerber, neue Mitarbeiter und Neukunden jeweils eigene, spezifische Datenschutzhinweise erhalten. Bewerberdaten dürfen Sie ja zum Beispiel maximal 6 Monate aufbewahren, während bestimmte Arten von Mitarbeiterdaten laut Gesetz 10 Jahre aufbewahrt werden müssen!