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Hinweisgeberschutzgesetz und Whistleblowing-Richtlinie

Tipps für Unternehmen und die Rolle externer Berater

Die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie (auch Hinweisgeberrichtlinie genannt, offizielle Bezeichnung: Richtlinie (EU) 2019/1937 ) stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet, was Unternehmen beim Hinweisgeberschutzgesetz beachten müssen und warum die Inanspruchnahme einer Meldestelle durch externe Berater eine lohnenswerte Entscheidung sein kann.

14.09.2023
Lesezeit: 4 Minuten

Hinweisgeberschutzgesetz: Ein Überblick

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Integrität im Unternehmensumfeld. Es dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen Gesetze, Regelungen oder Ethiknormen innerhalb eines Unternehmens melden. Diese Meldungen, auch als Whistleblowing bezeichnet, können dazu beitragen, Korruption, Betrug, Umweltvergehen und andere rechtswidrige Aktivitäten aufzudecken.


Was Unternehmen beachten müssen:

1. Umsetzung eines Hinweisgebersystems:

Unternehmen sollten ein effektives und vertrauliches Meldesystem etablieren, das es Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße anonym zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

2. Sicherstellung des Schutzes von Hinweisgebern:

Es ist wichtig sicherzustellen, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Unternehmen sollten klare Richtlinien für den Umgang mit Hinweisgebern entwickeln und sicherstellen, dass diese durchgesetzt werden.

3. Schulungen und Sensibilisierung:

Mitarbeiterschulungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für das Hinweisgeberschutzgesetz zu schärfen und zu vermitteln, wie das Meldesystem funktioniert.

4. Environmental, Social and Corporate Governance (ESG):

ESG-Kriterien decken eine breite Palette von Aspekten ab, darunter Umweltauswirkungen (E), soziale Belange (S) und die Qualität der Unternehmensführung (G). Durch die Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes zeigen Unternehmen zum Beispiel, dass sie sich ernsthaft um Transparenz und Integrität bemühen, was ein integraler Bestandteil der „G“ in ESG ist.

5. Einhaltung der Whistleblowing-Richtlinie:

Die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Whistleblowing-Richtlinie erfordert eine umfassende Kenntnis der rechtlichen Anforderungen und bewährter Verfahren. Die beauftragten Personen müssen unabhängig, frei von Interessenskonflikten und fachkundig sein. Gerade bei mittelständischen Unternehmen kann daher eine Beauftragung externer Berater als Meldestelle und Ombudsperson sinnvoll sein.

6. Beauftragung einer Ombudsperson:

Die Ombudsperson bewertet eingehende Meldungen in Hinblick auf mögliche Gesetzesverstöße, schätzt Risiken ein und veranlasst alle vorgeschriebenen Maßnahmen zur Aufklärung der Meldung.

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Neue rechtliche Herausforderungen für Unternehmen: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle durch externe Berater beauftragen?

Die Whistleblowing-Richtlinie der EU legt bestimmte Standards für den Schutz von Hinweisgebern fest. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie diese Richtlinie erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Folgende Gründe sprechen für die externe Beauftragung einer Meldestelle, wenn dies mit Beauftragung einer Ombudsperson als externer Berater einhergeht:

1. Expertise im Hinweisgeberschutz:

Externe Berater sind Fachleute auf dem Gebiet des Hinweisgeberschutzes und kennen die Details der Gesetzgebung und Richtlinien. Sie können Unternehmen bei der Implementierung effektiver Whistleblowing-Systeme unterstützen.

2. Risikobewertung

Externe Berater können eine umfassende Risikobewertung durchführen, um potenzielle Schwachstellen im Hinweisgeberschutz aufzudecken. Dies hilft Unternehmen, präventive Maßnahmen zu ergreifen.

3. Entwicklung maßgeschneiderter Richtlinien:

Jedes Unternehmen ist einzigartig. Externe Berater können maßgeschneiderte Hinweisgeberschutzrichtlinien entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

4. Schulungen und Sensibilisierung:

Externe Berater können Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um das Verständnis für den Hinweisgeberschutz zu fördern und die ordnungsgemäße Nutzung des Meldesystems zu gewährleisten.

5. Rechtliche Compliance:

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Whistleblowing-Richtlinie sind komplexe rechtliche Anforderungen. Externe Berater können sicherstellen, dass Unternehmen vollständig konform sind und rechtliche Risiken minimieren.

6. Vertraulichkeit und Neutralität:

Externe Berater bieten eine neutrale Perspektive und gewährleisten die Vertraulichkeit der gemeldeten Informationen, was die Glaubwürdigkeit des Meldesystems erhöht.

In einer Zeit, in der Integrität und Transparenz einen immer höheren Stellenwert haben, ist die ordnungsgemäße Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes unerlässlich. Die externe Beauftragung einer Meldestelle mit kompetenten Beratern kann Unternehmen helfen, diese Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig das Vertrauen der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu stärken.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Whistleblowing-Richtlinie sind bedeutende Instrumente zur Förderung von Integrität und Rechenschaftspflicht in Unternehmen. Die korrekte Umsetzung erfordert Fachkenntnisse und eine strategische Herangehensweise. Unternehmen, die sich für die Unterstützung externer Berater entscheiden, können von deren Expertise profitieren, um sicherzustellen, dass ihre Hinweisgeberschutzsysteme effektiv sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies wird nicht nur das Ansehen des Unternehmens stärken, sondern auch eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung für Mitarbeiter schaffen.

(Artikel von Andreas Bilzhause)

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